Bundesförderungen
Bundesweite Förderaktion: Raus aus Öl und Gas
Kesseltausch & Sanierungsoffensive
Wie hoch ist die Bundesförderung für den Kesseltausch 2026/2027?
(Stand: August 2026)
Die bundesweite Förderung für den Umstieg von fossilen Heizungen auf klimafreundliche Alternativen (wie Wärmepumpen oder Pellets) ist wegen der enormen Nachfrage seit dem 10. Juli 2026 für dieses Jahr pausiert. Für das Doppelbudget 2027/2028 stehen staatliche Fördermittel von 360 Mio. Euro pro Jahr fest bereit.
Ihre Chance für den Heizungstausch: Durch die gesetzliche 6-Monats-Einreichfrist nach Fertigstellung realisieren wir Ihr Projekt jetzt im Sommer/Herbst 2026, sichern sofort die Wiener Heizungstausch-Förderung (bis zu 8.000 €)und bereiten Ihre Unterlagen punktgenau für den Neustart der Bundesförderung Kesseltausch 2027 vor!
Fakten zur Bundesförderung (Kommunalkredit Public Consulting – KPC):
- Geförderte Systeme: Wärmepumpen (Luft/Wasser, Wasser/Wasser, Sole/Wasser) sowie Holz-/Pelletzentralheizungen.
- Förderhöhe: Bis zu 30 % der förderbaren Investitionskosten (z. B. max. 7.500 € für Wärmepumpen, 8.500 € für Pellets).
- Zusatzboni: + 5.000 € Bonus für Tiefenbohrungen (Geothermie) / + 2.500 € Solar-Bonus bei gleichzeitiger Errichtung.
- 6-Monate-Regel: Nach Fertigstellung und Rechnungslegung verbleiben bis zu 6 Monate Zeit für die fristgerechte Einreichung. Wir nutzen dieses Zeitfenster für Ihre Förderung 2027!
Wichtige technische Voraussetzungen für Ihren Fördererfolg 2027:
Sobald die neuen Budgets im Jahr 2027 freigegeben werden, gelten für die Genehmigung der KPC-Bundesförderung folgende Pflichtkriterien:
- Keine Eigenleistung (Fachbetrieb-Pflicht): Laut KPC-Richtlinie muss die Anlage zwingend von einem befugten Fachbetrieb (wie EMA Installationen) normgerecht installiert werden; Errichtungen in Eigenregie sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Energieberatung: Ein offizielles Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes ist eine verpflichtende Grundvoraussetzung für die finale Einreichung.
- Zukunftssichere Kältemittel: Es werden bevorzugt umweltfreundliche Geräte mit natürlichen Kältemitteln (wie Propan R290 mit einem GWP < 150) gefördert. Bei Anlagen mit synthetischem Kältemittel (GWP > 150) reduziert sich die Förderung um 20 %. Wir setzen bei unseren Wärmepumpen (z. B. Bosch Compress) bereits voll auf R290!
- Vorlauftemperatur: Die maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems darf laut KPC 55 °C nicht überschreiten. Für eine optimale Effizienz und eine hohe Jahresarbeitszahl (JAZ) empfehlen wir einen Zielwert von ca. 40 °C.
Soziales Förderprogramm
Sauber Heizen für Alle
Wer wird bei „Sauber Heizen für Alle“ gefördert?
(Stand: August 2026)
Das Bundesprogramm „Sauber Heizen für Alle“ unterstützt einkommensschwache Haushalte im unteren Einkommensdrittel mit bis zu 100 % der Investitionskosten. Wichtiger Hinweis: Die Bundestöpfe sind derzeit pausiert.
Über unser EMA Service-Plus sichern wir Ihnen sofort die verfügbaren Landesförderungen (z. B. Wien MA 50) und bereiten Ihre Antragsunterlagen für den Neustart 2027 vor!
Einkommensgrenzen (Monatseinkommen netto, 12x):
- Einpersonenhaushalt: max. 1.904 € netto
- Mehrpersonenhaushalt (2 Erwachsene, 2 Kinder): max. 3.998 € netto
Höchstfördersummen:
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: max. 25.383 €
- Wasser-Wasser- / Sole-Wasser-Wärmepumpe: max. 37.252 €
- Pelletszentralheizung: max. 35.893 €
Förderungen in Wien
Bis zu 7.500 € Förderzuschuss sichern
Altersgerechter und Barrierefreier Umbau in Wien
Wer wird bei der Badsanierung in Wien gefördert?
(Stand: August 2026)
Die Stadt Wien (MA 50) fördert den altersgerechten und barrierefreien Umbau von Bädern (z. B. Wanne zur schwellenlosen Walk-In Dusche) mit einem Zuschuss von 50 % der Umbaukosten, maximal 7.500 €. Bei nachgewiesener Behinderung (ab Pflegegeldstufe 3) beträgt der Zuschuss 75 % der Kosten.
Voraussetzungen für die Bad-Förderung Wien:
- Wohnnutzfläche: Das Objekt muss zwischen 22 und 150 m² groß sein
- Hauptwohnsitz: Die zu sanierende Wohnung/das Haus ist der Hauptwohnsitz
- Alter & Gebäude: Mindestalter des Antragsstellers 60 Jahre (entfällt bei Behinderung) sowie ein Baubewilligungsalter des Gebäudes von mindestens 20 Jahren
- ÖNORM B 1600: Die Sanierung muss normgerecht durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden
Nettoeinkommensgrenzen für den altersgerechten Umbau:
- 1-Personen-Haushalt: max. 43.770 € netto pro Jahr
- 2-Personen-Haushalt: max. 65.230 € netto pro Jahr
- 3-Personen-Haushalt: max. 73.810 € netto pro Jahr
- 4-Personen-Haushalt: max. 82.400 € netto pro Jahr (+ 4.810 € für jede weitere Person)
Der 75 % Vorteil (Behindertengerechter Umbau):
Für Menschen mit nachgewiesener Behinderung oder ab Pflegegeldstufe 3 übernimmt die Stadt Wien 75 % der förderbaren Sanierungskosten! In diesem Fall entfällt die Einkommensprüfung
Unser Experten-Tipp: Das verpflichtende Beratungsgespräch beim Infopoint der MA 50 muss vor Beginn der Arbeiten absolviert werden. Rechnungen dürfen bei Antragstellung maximal 6 Monate alt sein.
Raus aus Gas und Öl in Wien
Wiener Heizungstausch-Förderung für Wärmepumpen und Pellets
Gibt es Förderungen für den Wärmepumpe Einbau in Wien?
(Stand: August 2026)
Ja, die Stadt Wien (MA 50) fördert den Umstieg von fossilen Heizungen auf hocheffiziente Wärmepumpen oder Pelletsanlagen aktiv mit Direktzuschüssen. Für Häuser gibt es bis zu 8.000 €, für Wohnungen bis zu 5.250 €.
Höchstfördersummen der Stadt Wien:
- Eigenheime & Reihenhäuser: 35 % der angemessenen Kosten, maximal 8.000 € Einmalzuschuss
- Wohnungen (Etagenheizung): Max. 15.000 € förderbare Kosten, Einmalzuschuss maximal 5.250 €
Nettoeinkommensgrenzen für die Wiener Heizungsförderung:
- 1-Personen-Haushalt: max. 54.710 € netto pro Jahr
- 2-Personen-Haushalt: max. 81.540 € netto pro Jahr
- 3-Personen-Haushalt: max. 92.260 € netto pro Jahr
- 4-Personen-Haushalt: max. 103.000 € netto pro Jahr (+ 6.010 € für jede weitere Person)
Technische Voraussetzung für Wiener Altbauten & Eigenheime (Stadt Wien MA 50):
Die Stadt Wien fördert Wärmepumpen im Optimalfall bis zu einer Vorlauftemperatur von 40 °C (z. B. bei Fußbodenheizung). Für klassische Heizkörper im Altbau sind höhere Vorlauftemperaturen über 40 °C ebenfalls problemlos förderbar (bis zu 8.000 €), sofern das Gerät laut offizieller GET-Produktdatenbank eine Raumheizungseffizienz (Eta-s) von mindestens 140 % bei 55 °C Vorlauftemperatur nachweist. Wir von EMA planen für Sie ausschließlich förderoptimierte Systeme!
Unser EMA Service-Plus: Wir sichern Ihnen sofort die Wiener Landesförderung und bereiten Ihre Unterlagen optimal für die Bundesförderung 2027 vor!
Ihre Checkliste für den Antrag
Erforderliche Unterlagen für die Landesförderung Wien
Damit Ihr Antrag bei der Stadt Wien (MA 50) reibungslos und zügig bewilligt wird, halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:
1. Ausweis & Nachweise
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (z. B. Reisepass, Führerschein) des Antragstellers.
- Nachweis des Nettoeinkommens (Pensionsbescheid/Gehaltszettel) aller im Haushalt lebenden Personen(entfällt bei behindertengerechtem Bad)
- Bei behindertengerechtem Badumbau: Nachweis der Behinderung oder Pflegegeldbestätigung (ab Stufe 3).
2. Nachweis der Eigentumsverhältnisse
- Als Eigentümer (Haus/Eigentumswohnung): Einen aktuellen Grundbuchauszug
- Als Mieter (Mietwohnung): Eine schriftliche Zustimmungserklärung des Hauseigentümers bzw. der Hausverwaltung
3. Abrechnungsdokumente von EMA Installationen
- Detaillierte Endrechnung über die durchgeführten Installationsarbeiten
- Wichtige Frist: Das Rechnungsdatum darf bei der Einreichung maximal 6 Monate alt sein!
Unser EMA Service-Plus: Sie müssen sich nicht mit komplizierten behördlichen Online-Portalen herumschlagen! Nach Fertigstellung reichen wir alle gesammelten Dokumente fristgerecht und vollständig bei der Stadt Wien für Sie ein!
Land Niederösterreich
NÖ Wohnbaumodell & Heizkesseltausch
Land Niederösterreich
Kann man die NÖ-Landesförderung mit dem Bund kombinieren?
(Stand: August 2026)
Ja! Die Landesförderung von Niederösterreich lässt sich ideal mit der Bundesförderung kombinieren. Wenn Sie den Heizungstausch über ein Bankdarlehen finanzieren, sichert Ihnen das Land Niederösterreich wertvolle, nicht rückzahlbare Unterstützung durch einen 4 % Annuitätenzuschuss zu den Darlehensraten über einen Zeitraum von 10 Jahren.
Dank der gesetzlichen 6-Monats-Einreichfrist nach Fertigstellung realisieren wir jetzt Ihr Projekt in NÖ und bereiten Ihre Dokumente für den Neustart der Bundesförderung Kesseltausch 2027 vor.
Die NÖ-Förderbausteine:
- Annuitätenzuschuss: Das Land NÖ unterstützt die Rückzahlung Ihres Bankdarlehens für den Kesseltausch mit einem jährlichen Zuschuss von 4 % auf die förderbaren Sanierungskosten.
- Kombination: Auch in Niederösterreich ist die Kopplung des Landesprogramms mit der kommenden Bundesförderung Kesseltausch 2027 dank der Fristenregelung möglich.
EMA Service-Plus: Wir übernehmen für Sie in ganz NÖ die komplette Prüfung und reibungslose Vorbereitung aller Einreichunterlagen!