Bundesförderungen
Raus aus Öl und Gas
Der Bund fördert die Umstellung von fossil betriebener Raumheizung auf klimafreundliche Alternativen im privaten Wohnbau. Sanierungsoffensive NEU 2024
Auf fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle) basierende Heizsysteme zählen zu den klimaschädlichsten aller verfügbaren Technologien.
Darüber hinaus unterliegen fossile Energieträger großen Preisschwankungen und werden in Zukunft eher teurer als günstiger werden.
Privatpersonen werden beim Tausch eines fossilen Heizsystem (Öl, Gas, Kohle) gegen eine Klimafreundliche Alternative – (Nah- bzw. Fernwärmeanschluss und wo dies nicht möglich ist auf eine Wärmepumpe oder Holz / Pelletheizung) unterstützt. – mit bis zu 16.000 Euro max. 75 % der Investitionskosten.
Je nach installierter Technologie können folgende Pauschalen vergeben werden:
- Anschluss an die Nah- oder Fernwärme: 15.000 Euro
- Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung: 18.000 Euro
- Scheitholz-Zentralheizung: 16.000 Euro
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: 16.000 Euro
- Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: 23.000 Euro
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
- Die maximale Vorlauftemperatur darf 55°C nicht überschreiten
- Ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme ist nicht möglich
- Die Altanlage (Kessel) ist außer Betrieb zu nehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen
Einreichverfahren
Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen für die Bundesförderung
- Das ausgefüllte und unterfertige Endabrechnungsformular
- Alle Rechnungen über den Einbau der Heizanlage
- Meldezettel des Antragstellers
- Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes oder gültiger Energieausweis (max. 10 Jahre alt) oder ein Gesamtsanierungskonzept
Dieses Förderprogramm ist befristet bis 31.12.2025!
Weitere Informationen: umweltfoerderung.at, Informationsblatt
Online-Formular für die Bundesförderung: Raus aus Öl und Gas – Registrierung
Zuschlagsmöglichkeiten
- Wechsel eines Gasherdes auf einen Stromherd + 1.200 Euro
- Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser- Wärmepumpe + 5.000 Euro
- Umstieg auf ein durchgängiges Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem (z.B. Fussbodenheizung) + 4.000 Euro
Solarbonus
Der Solarbonus wird bei Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m2 Kollektorfläche) im Zusammenhang mit dem Kesseltausch angerechnet. Hier werden max. 2.500 Euro als Förderung bei Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern ausbezahlt.
Heizkessel-Tausch
Ein Kesseltausch hat viele Vorteile:
- Für den Umstieg auf eine umweltfreundliche Heizung gibt es hohe Förderungen
- Finanzielle Einsparungen durch die hohe Energieeffizienz ihrer neuen Heizung
- Deutlich umweltschonender Betrieb als alte Anlagen
Weitere Informationen: kesseltausch.at
Sauber Heizen für Alle
Einkommensschwache Haushalte werden beim Umsteigen von fossil betriebenen Raumheizungen auf ein klimafreundliches Heizsystem besonders unterstützt. Je nach Einkommen werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten rückerstattet.
Weitere Informationen: www.umweltfoerderung.at
Sanierungsbonus
Der Bund fördert auch Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 42.000 Euro.
Weitere Informationen: sanierungsbonus.at
Förderungen in Wien
Stadt Wien
Wohnungen
Die Stadt Wien fördert die Errichtung und die Umstellung auf Fernwärme oder Nachrüstung von hocheffizienten Heizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energieträgern (Wärmepumpe oder Holz/Pelletheizung) betrieben werden.
Bei Wohnungen können maximal 15.000 Euro als förderbare Kosten anerkannt werden, der Beitrag beträgt daher maximal 5.250 Euro.
Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser
Bei der Errichtung, Umstellung oder Nachrüstung vorhandener Heizanlagen in Eigenheim, Reihenhäusern und Kleingartenwohnhäusern kann ein einmaliger Beitrag im Ausmaß von 35 Prozent der nachgewiesenen angemessenen Kosten, maximal jedoch ein Betrag von 8.000 Euro gewährt werden.
Bundesförderung bis zu 16.000 Euro
Landesförderung Wien bis zu 8.000 Euro
Gasheizungstausch / Ölheizungstausch gesamt: bis zu 24.000 Euro
Erforderliche Unterlagen für die Landesförderung Wien
- Grundbuchauszug (Eigenheim) oder Zustimmungserklärung der Hauseigentümer (Mietwohnung)
- Kostenvoranschlag oder Rechnung, die ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung hat
Behindertengerechter Umbau und altersgerechter – Barrierefreier Umbau
Bei allen anderen Sanierungsförderungen für Eigenheime oder Kleingartenwohnhäuser, wie behindertengerechter Umbau können Sie höchstens 15.000 Euro als förderbare Gesamtbaukosten anerkennen lassen.
Beim altersgerechten barrierefreien Umbau können Sie gemäß Gemeinderatsbeschluss höchstens 12.000 Euro als förderbare Gesamtbaukosten anerkennen lassen.
Weitere Informationen: wien.gv.at, Stadt Wien Förderung, Energieberatung
Förderungen in Niederösterreich
Land Niederösterreich
Das Land Niederösterreich unterstützt mit dem NÖ Wohnbaumodell nicht nur den Neubau, auch die Sanierung bestehender Gebäude ist ein sehr wichtiges Thema. Gefördert wird der Umstieg von bestehenden fossilen Brennstoffen (z.B. Öl- oder Gaskessel bzw. Gasthermen) auf umweltfreundliche Heizlösungen die mit erneuerbaren Energieträgern (Wärmepumpe oder Holz/Pelletheizung) betrieben werden. – mit bis zu 16.000 Euro max. 75 % der Investitionskosten.
Weitere Informationen: energie-noe.at